Deutsche Überwachungspolitik: The Next Level
Ich würde glatt eine Wette eingehen, dass die -anzunehmende- Schwarz/Gelb-Regierung der nächsten Legislaturperiode eine ernstzunehmende Lücke in ihrem überwachungsstaatlichen Repertoire ausmerzen dürfte: die Möglichkeit, seine eigenen Daten zu verschlüsseln und den Key dafür nicht herauszugeben.
In Deutschland ist kein Angeklagter dazu gezwungen, sich selbst und teilweise auch Dritte durch seine Aussagen zu belasten, das sog. Zeugnisverweigerungsrecht bzw. Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO. Sind die Daten auf einem Datenträger also verschlüsselt und die Beamten bzw. ihre privatwirtschaftlichen Helfersehelfer (z.B. GEMA) nicht in der Lage, sie zu entschlüsseln, dann sieht es beweismittelrechtlich u.U. für einen Angeklagten (zu) gut aus.
Merde. Das ist aber blöd, denn das verhindert, dass Terroristen, Päderasten, Urheberrechtsverbrecher und sonstige Internet-Schmutzfinken -kurz: das deutsche Volk aus Sicht seiner Politiker- beweismittelrechtlich ihrer Vergehen überführt werden können – wohlmöglich verhindert es sogar eine Online-Durchsuchung!
Was läge da näher, als dieses Recht aufzuweichen und mit Verweis auf „Gefahr für Leib und Leben Dritter“ oder „eine Bedrohung für die Bundesrepublik Deutschland“ einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag zu begründen? Vielleicht noch mit faktisch nicht funktionieredem Richtervorbehalt… Aufweichen kann man danach immer noch, hat ja bei der Vorratsdatenspeicherung und den geplanten Internetsperren auch funktioniert, sogar vor einer Wahl und auch schon vor Verabschiedung des Gesetzes.
Und ausserdem: unsere guten Freunde -die Briten- haben es doch auch möglich gemacht!