2010 02. März

Das ENDE der Vorratsdatenspeicherung!

Wie immer wird vernünftige Politik nur noch in Karlsruhe gemacht. Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form verstößt nicht nur gegen die Verfassung, sondern auch die bisher gespeicherten Daten müssen sofort gelöscht werden (sic!).

Zudem darf das gegenwärtige Verfahren bis zu einer den Vorgaben genügenden Neuregelung nicht weiter fortgeführt werden. Die jetzige Speicherpraxis inkl. dem bisher angefallenen Datenbestand ist damit tot.

Allerdings: grundsätzlich ist eine Vorratsdatenspeicherung erlaubt, nur eben mit wesentlich höheren technischen und prozessualen Verwertungshürden als bisher.

Ein Hoch auf die letzte integere Instanz der Bundesrepublik Deutschland.

Ich kann gar nicht genug davon kriegen 😀 *sektkorkenknall*

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