2010 02. Mrz

Wie immer wird vernünftige Politik nur noch in Karlsruhe gemacht. Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form verstößt nicht nur gegen die Verfassung, sondern auch die bisher gespeicherten Daten müssen sofort gelöscht werden (sic!).

Zudem darf das gegenwärtige Verfahren bis zu einer den Vorgaben genügenden Neuregelung nicht weiter fortgeführt werden. Die jetzige Speicherpraxis inkl. dem bisher angefallenen Datenbestand ist damit tot.

Allerdings: grundsätzlich ist eine Vorratsdatenspeicherung erlaubt, nur eben mit wesentlich höheren technischen und prozessualen Verwertungshürden als bisher.

Ein Hoch auf die letzte integere Instanz der Bundesrepublik Deutschland.

Ich kann gar nicht genug davon kriegen :D *sektkorkenknall*

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2009 14. Dez

Juhuuu, mal wieder was Lustiges aus der Ecke “Juristisches”. Ich habe Post bekommen. Wichtiges Schreiben, Betreff: “Rechtliche Klärung wegen media-addcited.de”. Diesmal hat sich ein Anbieter gemeldet (die o.g. Firma), der mir freundlicher Weise exklusiven Zugang zu einer neuen “Domain” media-addicted.co.de verschaffen würde – gegen läppische 99 EUR im Jahr.

Durch die Formulierung des Schreibens soll möglicher Weise beim Leser die nicht zutreffende Tatsache assoziiert werden, dass es sich bei dem Angebot um eine Top Level Domain (TLD) handelt. TLDs sind die “Endungen” im Internet, also .de, .com oder z.B. .co.uk, wobei das co für “Commonwealth” steht. Man kann in diesem Fall aber ganz klar sagen, dass es sich nicht um eine TLD handelt, sondern um eine Subdomain beim Inhaber der Domain (!) www.co.de (das ist dann wieder die Firma Websuche Search Technology GmbH & Co. KG).

Grundsätzlich ist gegen ein solches Geschäftsmodell nichts einzuwenden – sofern die Infopost so formuliert wäre, dass der oben beschriebene Sachverhalt für den Domaininhaber deutlich erkennbar wäre. Das ist aber in diesem Fall nicht geschehen. Vielmehr werden -vorsätzlich oder nicht?!- Termini verwendet, die regelmäßig bei der Vergabe von TLDs durch Registrare verwendet werden (z.B. “Landrushphase”, “Sunrise-Phase”). Die Intention, das Geschäftsmodell transparent zu machen, lässt sich daraus jedenfalls nicht ablesen :)

(Juristische) Details im Netz und bei Basic Thinking

Wer es noch genauer wissen will: diese Art von Anschreiben hat in den letzten Tagen eine Menge Domaininhaber erreicht. Googled einfach mal den Firmennamen oder lest einen ausführlichen Post dazu bei Basic Thinking. Dort findet sich auch ein recht ausführliches Statement zu der rechtlichen Konstellation.

Kurzfassung: das Geschäftsmodell ist wohl “gerade so” nicht zu beanstanden, jedenfalls was die gesetzlichen (Wettbewerbs-)bestimmungen angeht. Allerdings würde die Firma Websuche Search Technology GmbH & Co. KG seiner Einschätzung nach als Mitstörer gegen die Markenrechte der jeweiligen DE-Domaininhaber verstoßen, sofern sich Dritte dort eine Subdomain zulegen sollten und aktiv werden.

Fazit: Dritte können sich bei der Websuche Search Technology GmbH & Co. KG keine bereits bestehende Domain zulegen und aktiv werden bzw. sie können das tun und risikieren rechtlichen Ärger (mit dem DE-Domaininhaber).

Was jeder Empfänger des Schreibens tun kann

Man kann eine Auskunft gem. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) über Herkunft und Speicherung seiner persönlichen Daten von der Websuche Search Technology GmbH & Co. KG anfordern (eine begrenzt verwendungsfähige Vorlage findet sich hier) und deren weitere Nutzung / Speicherung durch Widerspruch unterbinden bzw. die umgehende Löschung aller Daten verlangen.

Was die Firma in meinem Fall nämlich u.a. übersehen haben: in meinem Impressum widerspreche ich der gewerblichen Nutzung meiner Daten aus dem Impressum ausdrücklich und wenn sie die Daten bei der DENIC abgefragt haben, verstoßen sie gegen deren Nutzungsbedinungen.

The show must go on…

In Abhängigkeit der Antwort kann mein persönlicher Syndikus da also doch noch aktiv werden (sowas mache ich dann gerne mal aus Prinzip), bzw. werden sich die Wettbewerbszentrale, der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen und die Verbraucherzentrale Niedersachsen über ein kleines Informationspaket freuen.

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2009 22. Sep

Anlässlich der Tötung von Dominik Brunner auf einem Münchner S-Bahnhof durch Jugendliche fragten sich die Medien entsetzt, wie es soweit kommen konnte, warum niemand eingriff und überhaupt, welchen Effekt das wohlmöglich auf die Bereitschaft der Deutschen haben würde, zukünftig in ähnlichen Situationen zu intervenieren. Zivilcourage müsse schon in der Schule gelehrt werden, man müsse die Bereitschaft dazu fördern und so weiter und so fort.

Letztlich ist es doch so: hätte Herr Brunner einen der Jugendlichen verletzt und hätten diese von ihm abgelassen und ihn angezeigt, dann wäre es nicht unwahrscheinlich gewesen, dass Herr Brunner und nicht die Täter verurteilt wegen Körperverletzung worden wären.

Unrealistisch? Wer das glaubt, der sollte sich den Artikel hier mal durchlesen, der sich explizit mit der diesbezüglichen Situation in München befasst.

Meine persönliche Erfahrung mit (Not-)Hilfe

Im Winter 1996 habe ich als damals 19-Jähriger einen Kaufhausdieb “gestoppt”. Der kam mir entgegengerannt aus der Eingangstür des Kaufhauses, ein abgerissener Kerl mit einem unübersehbaren, roten, riesigen Parfümflacon in der Hand, diese 1-Liter-Monstren, die in diesen unpassierbaren Stinketempeln immer rumstehen. Die Tür war vielleicht 10m vor mir, um mich rum großes Gedränge, es war Weihnachtsmarkt. In dem Glaskasten der Doppeltür sah man schon die Kaufhausdetektive flitzen. Ich hatte vielleicht eine halbe Sekunde, um zu “überlegen”. Der Typ rannte genau auf mich zu, den Flacon vor der Brust, wie ein Rugbyspieler. Ich habe einfach mein Knie vor mir hochgezogen und ihn da reinlaufen lassen. Er fiel halb hin, der Flacon landete auf der Straße, ich packte den Typen an der Jacke, da war auch schon der Security-Mann da. Der Typ schlug wild um sich, brüllte irgendwas von faschistischen Arschlöchern, die ihn misshandeln würden. Die ersten Weihnachtsmarkt-Passanten sammelten sich um die Szene. Gemeinsam mit Security-Mann Nr. 2 drückten wir ihn an eine Wand. Wir stemmten unsere Körper einfach gegen ihn, weil der so was von rumzappelte und um sich trat und schlug. Einer der Security-Leute rief die Polizei. Der Menschenpulk wurde immer größer. Was machte der Täter währenddessen: er rieb vorsätzlich seine Fingerknöchel am Beton blutig und schrie wie am Spieß. Die faschistischen Arschlöcher und so weiter… Ich war von der gesamten Sache wie paralysiert, das alles hatte vielleicht 30 Sekunden gedauert. Aus dem Menschenpulk kamen die ersten lauteren Anmerkungen “Was soll den das hier?”, “Willkür” und so weiter. Als der Typ dann seine blutigen Finger durch die Gegend warf und zur Menge rief “seht her, sie misshandeln mich!”, ging ich drei Schritte zurück. Man denkt nicht in so einem Moment, man ist einfach nur zutiefst verunsichert. Da stand ich dann wie eine Salzsäule, den Blick immer noch auf dem Typen an der Wand…

…und ZACK, bekam ich einen Schlag gegen den Kopf. Von hinten. Ich hatte keinen Blackout, aber war erstmal benommen. Ich drehte mich um und da stand eine Frau um die 50 mit ihrem Regenschirm noch in der erhobenen Hand. Den hatte Sie mir über den Kopf gezogen.

Später dann saßen alle Beteiligten inkl. Polizei in einem Kaufhausbüro, die Frau wollte mich anzeigen wegen Körperverletzung (des Diebes), allerdings redeten die Polizisten so lange auf Sie ein, bis sie davon Abstand nahm, vielleicht auf wegen der unübersehbaren Beule an meinem Hinterkopf. Trotzdem musste ich noch in diesem Kabuff ein Formular ausfüllen, auf dem ich mich rechtfertigen musste für die Art meines Eingriffs (Thema Verhältnismäßigkeit), Aufnahme der persönlichen Daten etc. natürlich sowieso. Ich kam mir vor wie ein Täter, nicht wie ein Helfer.

Als ich da raus kam, war ich so voller Adrenalin, dass ich wie auf Wolken nach Hause bin, aber an den gesamten Rest des Tages kann ich mich überhaupt nicht mehr erinnern. Nur daran, dass ich mich in der Zeit danach häufiger mal gefragt habe, ob ich so etwas noch einmal tun würde…

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2009 12. Sep

Es wird echt immer besser. Wenn nicht Kinderporno, dann eben Killerspiele. Hatte ich das letzte Mal ganz vergessen. Wozu also führen Killerspiele? Klar, zu Amokläufen. “Der Experte” kann es sogar noch genauer sagen:

Der psychiatrische Gutachter Reinmar du Bois geht dem «Spiegel» zufolge davon aus, dass «Ego Shooter»-Computerspiele Einfluss auf das spätere Tatgeschehen hatten. Du Bois teilt den Amoklauf in zwei Phasen ein. In einer ersten Phase habe Tim K. seine Erfahrungen in dem Ballerspiel «Counter Strike» in die Realität umgesetzt. Seine spätere Flucht vor der Polizei und die Geiselnahme mit vorgehaltener Pistole gleicht dem Gutachter zufolge «dem Handlungsschema aus dem Spiel «Far Cry 2». Dieses Computerspiel hatte Tim K. Weihnachten 2008 von seiner Mutter geschenkt bekommen.
Quelle: Süddeutsche

Das Schlimme ist, dass diese Meinung offenbar nicht nur die aufgeweichten Hirne irgendwelcher Politiker, sondern die einer ganzen Generation von Menschen durchzieht. Und dass ein “Experte” sich zu einer Aussage wie oben hinreissen lässt, spricht m.E. nur dafür, dass dieses ganze Metier der “Psychologen” eben nicht das zu leisten im Stande ist, was Ihnen landläufig nachgesagt wird.

Es ist doch so: wenn ich mich dazu entschließe, Amok zu laufen, Geiseln zu nehmen oder was auch immer, dann gleichen meine Handlungen so ziemlich allen Shootern, die es zu kaufen gibt. Egal wie ich es tue oder wann oder womit.

Und überhaupt: hat jemand FarCry 2 gespielt? Wo ist denn da bitte die “Flucht vor der Polizei” oder die “Geiselnahme mit vorgehaltener Waffe”? Wenn ich mich richtig erinnere, dann musste man da in der Savanne Afrikas (also eigentlich fast ganz genauso wie die Straßen von Winnenden) Söldneraufträge für rivalisierende Bürgerkriegsparteien und Drogenbarone ausführen (also eigentlich ganz haargenau so wie das Drama in Winnenden inhaltlich gelagert war!) ;)

Da wird wieder mal die Angst dieser ganzen Generation deutlich vor etwas, dass sie nicht kennen und das ihnen daher suspekt ist. Also werden ihre Ängste dort hinein, und nur dort hinein, projeziert. Egal wie an den Haaren herbeigezogen das auch sein mag. Ich hoffe, dass ich niemals von der “Analyse” eines Psychoquacksalbers vor Gericht abhängig sein werde…

Preisfrage (Update):

Aus welchem Killerspiel hat er wohl das hier? (Mit Messer, Axt und Molotow-Cocktails in der Schule marodieren). Lasst mich einfach kurz vermuten: sie werden Counterstrike auf seinem Rechner finden!

Update II (8. November 2009)

Offenbar war der oben zitierte Experte tatsächlich nicht soooo der Experte :D

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2009 13. Aug

Hier nur mal ein kleiner Vorgeschmack, worauf das hinausläuft. In Großbritannien waren es 2008 über 500.000 Abfragen von Verkehrsdaten in einem Jahr.

Bei rund 60 Mio. Einwohnern und einer angenommenen Internetnutzungsquote von ca. 65% [1] macht das 39 Mio. Internetnutzer. Das bedeutet, dass in nur einem Jahr 1,3% aller Internetnutzer “abgefragt” wurden.

Noch besser wird es, wenn man sich mal die betroffenen Haushalte vor Augen führt: ca. 25 Mio. Haushalte gibt es [2], damit wären von den Abfragen rund 2% aller Haushalte in nur einem Jahr betroffen.

Was jetzt nochmal interessant wäre: wie viele tatsächliche Verfahren bzw. Verurteilungen auf Grundlage dieser Maßnahmen tatsächlich erfolgt sind. Und es ist ja nur ein Jahr.

Mit dem Aufräumen dieser “Antiterror- und Anti-Kinderporno-Maßnahmenpakete” werden wir noch Jahrzehnte beschäftigt sein…

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2009 12. Aug

Ich würde glatt eine Wette eingehen, dass die -anzunehmende- Schwarz/Gelb-Regierung der nächsten Legislaturperiode eine ernstzunehmende Lücke in ihrem überwachungsstaatlichen Repertoire ausmerzen dürfte: die Möglichkeit, seine eigenen Daten zu verschlüsseln und den Key dafür nicht herauszugeben.

In Deutschland ist kein Angeklagter dazu gezwungen, sich selbst und teilweise auch Dritte durch seine Aussagen zu belasten, das sog. Zeugnisverweigerungsrecht bzw. Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO. Sind die Daten auf einem Datenträger also verschlüsselt und die Beamten bzw. ihre privatwirtschaftlichen Helfersehelfer (z.B. GEMA) nicht in der Lage, sie zu entschlüsseln, dann sieht es beweismittelrechtlich u.U. für einen Angeklagten (zu) gut aus.

Merde. Das ist aber blöd, denn das verhindert, dass Terroristen, Päderasten, Urheberrechtsverbrecher und sonstige Internet-Schmutzfinken -kurz: das deutsche Volk aus Sicht seiner Politiker- beweismittelrechtlich ihrer Vergehen überführt werden können – wohlmöglich verhindert es sogar eine Online-Durchsuchung!

Was läge da näher, als dieses Recht aufzuweichen und mit Verweis auf “Gefahr für Leib und Leben Dritter” oder “eine Bedrohung für die Bundesrepublik Deutschland” einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag zu begründen? Vielleicht noch mit faktisch nicht funktionieredem Richtervorbehalt… Aufweichen kann man danach immer noch, hat ja bei der Vorratsdatenspeicherung und den geplanten Internetsperren auch funktioniert, sogar vor einer Wahl und auch schon vor Verabschiedung des Gesetzes.

Und ausserdem: unsere guten Freunde -die Briten- haben es doch auch möglich gemacht!

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2009 02. Aug

Ein sehr lesenswerter Beitrag auf dem lawblog, inklusive einiger interessanter Anmerkungen zum Wesen unseres Grundgesetzes und wie damit im Moment verfahren wird.

Noch einer.

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