Präzedenzfälle “vs. Blogs” I
Es gibt Fälle von Abmahnungen, bei denen kann man sich darüber streiten, ob und inwieweit die Abmahnung berechtigt ist.
Und es gibt Fälle, da fällt einem nichts mehr zu ein. Man stelle sich vor: jemand stellt vorsätzlich ein Bild bei einem Dienst wie Flickr ein, wartet darauf, bis jemand mit einer vom System vorgefertigten Funktion (“Blog this!”) darauf in seinem Blog verweist und mahnt dann ab. Nicht einmal, sondern zweimal. Einmal für den Rechteinhaber des Bildes, ein weiteres Mal für die in ihren Persönlichkeitsrechten arg beschnittenen abgebildeten Personen.
Hallo? Gehts noch? Ich meine, wie wahrscheinlich ist es, dass einer von drei Betroffenen ein bei Flickr veröffentlichtes Bild in einem kleineren Blog wiederfindet und dann dagegen vorgeht?! Da steckt doch System dahinter.
Mir langt es jetzt. Ich spende. Das erste Mal, aber es wird öfters werden. Jedem, den ein solches Vorgehen ebenfalls nervt, würde ich an dieser Stelle auch um eine Spende bitten. Der Kontakt ist in diesem Post von Mario genannt.
Was mir insgesamt sehr auf den Zeiger geht: wir kurieren hier Symptome, d.h. auch wenn wir spenden: das Geld bekommen diese Rechtsverdreher, sie haben ihr Ziel erreicht! Ich würde auch bzw. insbesondere für eine Grundsatzklage spenden, die mal klärt, inwieweit ich Urheberrechte geltend machen kann, die ich allein dadurch mehr oder weniger aufgebe, dass ich meinen Mist mit sowas wie Flickr oder YouTube ungelenkt in die Welt blase.
Wer sowas vorhat oder macht: immer melden, ich bin dabei!



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